Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
Beschreibung
Für Stiftungen gibt es kein Register mit Publizitätswirkung, sondern nur ein Stiftungsverzeichnis, das beim Bayerischen Landesamt für Statistik geführt wird. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht mit einem Handels- oder Vereinsregister vergleichbar.
Die Stiftung kann auf Antrag von der zuständigen Stiftungsbehörde die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung verlangen, aus der die die Stiftung vertretenden Organe und deren Mitglieder hervorgehen, sogenannte Vertretungsbescheinigungen. In dieser behördlichen Vertretungsbescheinigung bestätigt die Regierung als Stiftungsbehörde, dass die dort ausgewiesenen Personen zur Vertretung der Stiftung berechtigt sind. Stiftungsvorstände haben damit die Möglichkeit, sich im Rechtsverkehr als gesetzlicher Vertreter der Stiftung zu legitimieren und ihre Vertretungsmacht als Vorstandsmitglied der Stiftung nachzuweisen.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Online-Dienst
Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung
Beschreibung
Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.
Online erledigen
- Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung
Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Schulorganisation, Schulrecht (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2988083938298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
erforderliche Unterlagen
- Protokoll/Niederschrift des Beschlusses zur aktuellen Besetzung des Vorstands
- Bei Änderung des bisherigen Stiftungsvorstands:
- - Beschluss des Vorstands (Wahl, Ernennung, Abberufung)
- - Sitzungsprotokoll/Sitzungsniederschrift
- - Annahmeerklärung des Gewählten/Ernannten
Voraussetzungen
Es wird eine Vertreterbescheinigung benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Vertreterbescheinigung bei der zuständigen Regierung beantragen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.01.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 03.01.2024