Stiftung; Mitteilung bei Änderung der Zusammensetzung der Organe

    Die rechtsfähigen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen und deshalb der Aufsicht durch die Regierungen unterstehen, sind dazu verpflichtet, die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen unverzüglich der Stiftungsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Die Regierungen als Stiftungsbehörden haben insbesondere darauf zu achten, dass das Grundstockvermögen ungeschmälert erhalten bleibt, die Erträge bestimmungsgemäß verwendet werden und die Bestimmungen der Stiftungssatzung eingehalten werden.

    Damit die genannten Aufgaben wirkungsvoll wahrgenommen werden können, steht der Stiftungsbehörde ein umfassendes Informations- und Auskunftsrecht zu. Die Stiftung hat ihrerseits die Verpflichtung, Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und die Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen. Zu diesem Zweck sind der zuständigen Behörde auch die für die Stiftung geltenden ergänzenden sowie für die Aufsicht maßgeblichen Statuten (insbesondere Geschäftsordnung) in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Online-Dienst

    Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung

    ID: L100042_103305.-120563

    Beschreibung

    Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5544979662283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Beschluss des Vorstands (Wahl, Ernennung, Abberufung)
      • Sitzungsprotokoll/Sitzungsniederschrift
      • Annahmeerklärung des Gewählten/Ernannten

    Voraussetzungen

    Die Vertretungsberechtigung oder die Zusammensetzung der Organe der Stiftung hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Vertretungsberechtigung oder der Zusammensetzung der Organe muss der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.

    Fristen

    Die Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.

    Kosten

    Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.01.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English