• Hendungen (Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Online-Dienst

Onlinedienst Weinbau - Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)

ID: L100042_146531

Beschreibung

Sie können die Ausstellung eines Weinbegleitdokuments online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Landratsamt Rhön-Grabfeld (LRA NES)

Adresse

Hausanschrift

Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: poststelle@rhoen-grabfeld.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=32998019427Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32998019427Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9771 94-0

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung der Weinbegleitdokumente schriftlich oder online bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.

Die Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden.

Das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Fristen

keine

Kosten

  • bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
  • bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 13.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English