Emissionsgenehmigung Erteilung

    Emissionshandel; Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister

    Sie können eine Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister beantragen.

    Beschreibung

    Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.

    Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.

    Online-Dienst

    DEHSt-Plattform

    ID: L100042_97547

    Beschreibung

    Die DEHSt-Plattform ist eine serverbasierte Webanwendung. Sie stellt separate Erfassungsanwendungen für Berichte, Mitteilungen und Anträge in den DEHSt-Vollzugsverfahren so zur Verfügung, wie es gefordert wird. Sie unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller und Verifiziererorganisationen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.

    Online erledigen

    • DEHSt-Plattform

      Die DEHSt-Plattform ist eine serverbasierte Webanwendung. Sie stellt separate Erfassungsanwendungen für Berichte, Mitteilungen und Anträge in den DEHSt-Vollzugsverfahren so zur Verfügung, wie es gefordert wird. Sie unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller und Verifiziererorganisationen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle (UBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckplatz 1

    14193 Berlin

    Postfachadresse

    Postfach 330022

    14191 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: emissionshandel@dehst.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2098170668111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 8903-5050

    Fax: +49 30 8903-5010

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

      Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.

    Voraussetzungen

    Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat seit der Novelle des Gesetzes die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Unternehmen wenden sich an ihre sonst zuständige Immissionsschutzbehörde und geben dort ihren Antrag auf Emissionsgenehmigung mit den nötigen Angaben ab.

    Die Immissionsschutzbehörde bestätigt die Richtigkeit der Angaben, was die jeweilige Anlage betrifft, und gibt den Vorgang unmittelbar an das Bayerische Landesamt für Umwelt weiter.

    Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel wegen der nötigen Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.

    Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.

    Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.

    Fristen

    Die Termine werden auf der Internetseite des DEHSt veröffentlicht (siehe unter "Weiterführende Links").

    Kosten

    Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland ist fast ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.

    Für die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen sind die Länder zuständig.

    Die DEHSt im Umweltbundesamt ist darüber hinaus für den Vollzug des BEHG zuständig. Das BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für die Bepreisung dieser Emissionen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English