Emissionshandel; Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister
Beschreibung
Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.
Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.
Online-Dienst
DEHSt-Plattform
Beschreibung
Die DEHSt-Plattform ist eine serverbasierte Webanwendung. Sie stellt separate Erfassungsanwendungen für Berichte, Mitteilungen und Anträge in den DEHSt-Vollzugsverfahren so zur Verfügung, wie es gefordert wird. Sie unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller und Verifiziererorganisationen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.
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- DEHSt-Plattform
Die DEHSt-Plattform ist eine serverbasierte Webanwendung. Sie stellt separate Erfassungsanwendungen für Berichte, Mitteilungen und Anträge in den DEHSt-Vollzugsverfahren so zur Verfügung, wie es gefordert wird. Sie unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller und Verifiziererorganisationen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86177 Augsburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 9071-0
Fax: +49 821 9071-5556
Internet
Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle (UBA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 330022
14191 Berlin
Kontakt
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2098170668111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 8903-5050
Fax: +49 30 8903-5010
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.
Voraussetzungen
Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat seit der Novelle des Gesetzes die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Unternehmen wenden sich an ihre sonst zuständige Immissionsschutzbehörde und geben dort ihren Antrag auf Emissionsgenehmigung mit den nötigen Angaben ab.
Die Immissionsschutzbehörde bestätigt die Richtigkeit der Angaben, was die jeweilige Anlage betrifft, und gibt den Vorgang unmittelbar an das Bayerische Landesamt für Umwelt weiter.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel wegen der nötigen Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.
Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.
Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland ist fast ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.
Für die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen sind die Länder zuständig.
Die DEHSt im Umweltbundesamt ist darüber hinaus für den Vollzug des BEHG zuständig. Das BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für die Bepreisung dieser Emissionen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.
Weitere Informationen
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Termine des DEHSt
- Übersicht über Rechtsgrundlagen im Bereich KlimaHinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU)Informationsangebote des Infozentrums UmweltWirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.02.2024