Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb
Beschreibung
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist personen- und ortsgebunden. Daher muss die Erlaubnisbehörde von Änderungen der betrieblichen Verhältnisse oder anderen Änderungen der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Umstände unverzüglich Kenntnis erhalten, um die Erlaubnis ggf. entsprechend anpassen zu können. Dazu gehören z. B. die Änderung der Rechtsform des Betreibers und der Wechsel der vertretungsbefugten/verantwortlichen Person.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Online-Dienst
Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle
Beschreibung
Sie können den Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle online stellen. .
Online erledigen
- Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle
Sie können den Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle online stellen. .
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5544979662283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
erforderliche Unterlagen
- Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts
Voraussetzungen
Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.
Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einem Wechsel des Veranstalters, einem Wechsel des Betreibers oder einer Betriebsverlegung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle zu stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.12.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 03.01.2024
Stichwörter
Sportwetten, Sportwetterlaubnis, Wettbüro