Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Änderung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle

    Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb

    Wenn Sie über eine Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle verfügen, müssen Sie jede Änderung der für die Erteilung maßgeblichen Umstände unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist personen- und ortsgebunden. Daher muss die Erlaubnisbehörde von Änderungen der betrieblichen Verhältnisse oder anderen Änderungen der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Umstände unverzüglich Kenntnis erhalten, um die Erlaubnis ggf. entsprechend anpassen zu können. Dazu gehören z. B. die Änderung der Rechtsform des Betreibers und der Wechsel der vertretungsbefugten/verantwortlichen Person.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    Online-Dienst

    Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle

    ID: L100042_99788.-119268

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle online stellen. .

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 10 - Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5762517128322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-41258

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts

    Voraussetzungen

    Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.

    Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.

    Fristen

    Änderungen der Rechtsform sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor deren beabsichtigter Wirksamkeit anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6-8 Wochen

    Kosten

    Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand für die konkret beantragte Änderung ab und bewegen sich im Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle. Dieser liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einem Wechsel des Veranstalters, einem Wechsel des Betreibers oder einer Betriebsverlegung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle zu stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.03.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Regierung von Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberfranken am 12.12.2023

    Stichwörter

    Sportwetten, Sportwetterlaubnis, Wettbüro

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English