Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Hinweise für Monheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Online-Dienste
Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Beschreibung
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- Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten StellvertreterHier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.
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Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Beschreibung
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- Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen StellvertreterHier können Sie eine Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter beantragen.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Monheim - Bürgerbüro (mit Einwohnermelde-, Pass- und Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 23
86653 Monheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergeramt@vg-monheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9383788785215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9091 9091-0
Fax: +49 9091 9091-44
Internet
Landratsamt Donau-Ries (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@lra-donau-ries.de
Sonstiges: https://fms.donau-ries.de/formcycle/form/alias/1/kontakt_lra/Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49220361401Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
-
ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
-
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Hinweise für Monheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Monheim am 30.10.2024