Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Hinweise für Sonstiges (091790142000): Ergänzung: Stadt Olching

    Online-Dienste

    Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    ID: L100042_104855.-121365

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

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    Sprache

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    Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter

    ID: L100042_104856.-121365

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Olching - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rebhuhnstr. 18

    82140 Olching

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    82134 Olching

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten Bürgerbüro

    Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

    Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

    Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

    Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

    Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

    * nur mit Termin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@olching.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7220650276514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8142 200-0

    Fax: +49 8142 200-4000

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

      • ggf. Aufenthaltstitel

      • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

      • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    je Aufwand: 25 bis 250 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (091790142000): Ergänzung: Stadt Olching

    Fachlich freigegeben durch Stadt Olching am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English