Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für
- Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
- Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.
In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.
Online-Dienste
Kontaktformular der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Rechtsanwälte und Steuerberater
Beschreibung
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
Online erledigen
- Kontaktformular der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Rechtsanwälte und Steuerberater
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens
Beschreibung
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
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- Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BVK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
81921 München
Kontakt
E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6380110521480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 9235-6
Fax: +49 89 9235-8025
Internet
Voraussetzungen
- Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
- Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
- Keine Berufsunfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Satzung BRAStV)Stand: 1. Januar 2024
- Staatsvertrag zwischen Bayern und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie die Gesetze über den Beitritt der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen zu dem Staatsvertrag
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in der Berufskammer werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BRAStV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BRAStV ist vom neuen Mitglied das Formular "Mitgliedschaftserhebungsbogen" auszufüllen und an die BRAStV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes benötigt.
Das Mitglied erhält von der BRAStV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.12.2023
Stichwörter
Altersversorgung, Anwälte, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Rente, Ruhegeld, Steuerberater, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk