Anmeldung beim Versorgungswerk für Rechtsanwälte

    Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen

    Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

    Beschreibung

    Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für

    • Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
    • Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.

    Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

    Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

    Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

    Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).

    Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.

    In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

    Online-Dienste

    Kontaktformular der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Rechtsanwälte und Steuerberater

    ID: L100042_90644

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens

    ID: L100042_90645

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BVK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Denninger Str. 37

    81925 München

    Postanschrift

    81921 München

    Kontakt

    E-Mail: brastv@versorgungskammer.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6380110521480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9235-6

    Fax: +49 89 9235-8025

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
    • Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
    • Keine Berufsunfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Eintragung in der Berufskammer werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BRAStV übermittelt.

    Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BRAStV ist vom neuen Mitglied das Formular "Mitgliedschaftserhebungsbogen" auszufüllen und an die BRAStV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
    Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes benötigt.

    Das Mitglied erhält von der BRAStV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.12.2023

    Stichwörter

    Altersversorgung, Anwälte, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Rente, Ruhegeld, Steuerberater, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English