Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste oder in die Liste der Juniormitglieder. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Online-Dienste
Kontaktformular der Bayerischen Architektenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Architekten
Beschreibung
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Online erledigen
- Kontaktformular der Bayerischen Architektenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Architekten
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
Beschreibung
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Online erledigen
- Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Architektenversorgung (BVK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
81921 München
Kontakt
E-Mail: barchv@versorgungskammer.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6346554967480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 9235-6
Fax: +49 89 9235-8025
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern
Die Datenübermittlung erfolgt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Baukammerngesetz (BauKaG), Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung, Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung
Voraussetzungen
- Pflicht- oder Juniormitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
- Keine Berufsunfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste bzw. Juniorliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.
Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024
Stichwörter
Absolvent, Altersversorgung, Architekt, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Innenarchitekt, Juniorarchitekt, Landschaftsarchitekt, Rente, Ruhegeld, Stadtplaner, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk