Anmeldung beim Versorgungswerk für Architekten

    Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen

    Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

    Beschreibung

    Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

    Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

    Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

    Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

    Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste oder in die Liste der Juniormitglieder. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.

    Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

    Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    Online-Dienste

    Kontaktformular der Bayerischen Architektenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Architekten

    ID: L100042_90638

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen

    ID: L100042_90639

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Architektenversorgung übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Architektenversorgung (BVK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Denninger Str. 37

    81925 München

    Postanschrift

    81921 München

    Kontakt

    E-Mail: barchv@versorgungskammer.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6346554967480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9235-6

    Fax: +49 89 9235-8025

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern

      Die Datenübermittlung erfolgt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Baukammerngesetz (BauKaG), Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung, Art. 9 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

    Voraussetzungen

    • Pflicht- oder Juniormitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
    • Keine Berufsunfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste bzw. Juniorliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.

    Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
    Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.

    Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.01.2024

    Stichwörter

    Absolvent, Altersversorgung, Architekt, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Innenarchitekt, Juniorarchitekt, Landschaftsarchitekt, Rente, Ruhegeld, Stadtplaner, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English