Patientenbeschwerde Prüfung

    Patientenbeschwerde; Einreichung

    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern eine Beschwerde einzureichen.

    Beschreibung

    Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

    Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Berufspflichten, die Nichteinhaltung anderer Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsrechts oder des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts ist die jeweils zuständige berufsständische Kammer zu unterrichten, die Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich prüft (z. B. Entzug einer Weiterbildungsbefugnis).

    Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    Patientenbeschwerde

    ID: L100042_107428

    Beschreibung

    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.

    Online erledigen

    • Patientenbeschwerde
      Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern online eine Beschwerde einzureichen.

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    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)

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    Ärztlicher Bezirksverband Schwaben

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    Frohsinnstraße 2

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    Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

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    Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

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    Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben

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    Lauterlech 41

    86152 Augsburg

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    E-Mail: zbv@zbv-schwaben.de

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    Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0925505910107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 57093-0

    Fax: +49 89 57093-61930

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    erforderliche Unterlagen

    • Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit von den Umständen des konkreten Einzelfalls unterschiedliche Unterlagen notwendig sein können.
    • In jedem Fall bedarf es der Einreichung des Beschwerdeformulars, zu dem Sie über das oben genannte Online-Verfahren gelangen.
    • Sollten weitere Unterlagen einzureichen sein, wird Sie die zuständige Stelle dazu auffordern.

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich schlecht oder falsch behandelt oder nehmen an, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über das oben genannte Online-Verfahren können Sie die Beschwerde einreichen. Die Beschwerde muss eine Schilderung des konkreten Sachverhalts enthalten und muss unter namentlicher Nennung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes bzw. der behandelnden Psychotherapeutin oder des behandelnden Psychotherapeuten erfolgen.

    Die über das Online-Verfahren abgesendete Patientenbeschwerde wird zunächst an das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention übermittelt und von diesem an die entsprechenden Stellen innerhalb Bayerns zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die zuständige Stelle prüft daraufhin Ihre Beschwerde und kann dazu den betroffenen Arzt oder die betroffene Ärztin, den betroffenen Zahnarzt oder die betroffene Zahnärztin bzw. den betroffenen Psychotherapeuten oder die betroffene Psychotherapeutin zu einer Stellungnahme auffordern. Dazu müssen Sie diesen/diese von der Schweigepflicht entbinden. Eine entsprechende Anforderung erhalten Sie bei Bedarf von der zuständigen Stelle.

    Mit einer Beschwerde wegen Verstoßes gegen ärztliche, vertragsärztliche, zahnärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische oder vertragspsychotherapeutische Pflichten stoßen Sie die Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Stelle an. Als am Verfahren nicht unmittelbar beteilgte/r "Dritte/r" haben Sie keinen Anspruch auf eine Auskunft über die Entscheidungen der zuständigen Stelle gegenüber dem betroffenen Arzt/Zahnarzt oder der betroffenen Ärztin/Zahnärztin bzw. dem betroffenen Psychotherapeuten oder der betroffenen Psychotherapeutin.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kann mehrere Wochen dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Stellen betrifft (Beispiel: neben berufsrechtlichen Fragestellungen geht es auch um Abrechnungsfragen). 

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Behandlungsfehlers erfolgt durch Klageerhebung vor den Zivilgerichten. Dies wird durch die Einreichung einer Beschwerde über das hier bereitgestellte Online-Formular nicht ersetzt.

    Beim Verdacht eines Behandlungsfehlers eines Arztes oder einer Ärztin können Sie sich außerdem an die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer wenden. Diese prüft, wenn alle Beteiligten zustimmen, ob im konkreten Fall ärztliche Standards eingehalten wurden und kann eine außergerichtliche Einigung ermöglichen. Nähere Informationen zur Antragstellung bei der Gutachterstelle finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle verfolgt das Ziel einer gütlichen und rechtsverbindlichen Beilegung von Streitigkeiten aus dem zahnärztlichen Behandlungsverhältnis. Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Darüber hinaus sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern zu unterstützen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 16.09.2024

    Stichwörter

    beschwerde gegen Arzt, sich über einen Arzt beschweren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English