Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung
Beschreibung
Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.
Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Ansbach (FA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 608
91511 Ansbach
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/96332309220Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 16-0
Internet
Finanzamt Ansbach Außenstelle Dinkelsbühl (FA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 150
91542 Dinkelsbühl
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47332302222Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9851 5737-0
Internet
Finanzamt Ansbach Außenstelle Rothenburg ob der Tauber (FA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1164
91533 Rothenburg ob der Tauber
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64110079222Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 706-0
Internet
Voraussetzungen
Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:
- dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
- den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
- den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
- den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Pauschbetrag für Hinterbliebene kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
- Der Pauschbetrag für Hinterbliebene wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
- Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.
Fristen
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 04.01.2024