Steuerfreibeträge Eintragung für Hinterbliebene

    Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung

    Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.

    Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Ansbach (FA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstr. 25

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 608

    91511 Ansbach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/96332309220Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 16-0

    Internet

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Ansbach Außenstelle Dinkelsbühl (FA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Föhrenberggasse 30

    91550 Dinkelsbühl

    Postfachadresse

    Postfach 150

    91542 Dinkelsbühl

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47332302222Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Ansbach Außenstelle Rothenburg ob der Tauber (FA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannstraße 11

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postfachadresse

    Postfach 1164

    91533 Rothenburg ob der Tauber

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64110079222Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 706-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

    • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
    • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
    • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
    • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
    • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

    Fristen

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English