Teilhabe am Arbeitsleben; Beantragung von Leistungen durch Menschen mit Behinderung
Wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, können Sie dafür Unterstützung in Form von Förderungen oder besonderen Hilfen erhalten.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben wegen Art oder Schwere der (drohenden) Behinderung(en) nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind oder
- Ihnen eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen droht.
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
- Vermittlungsbudget
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Assistierte Ausbildung (AsA)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Berufliche Weiterbildungsförderung
- Gründungszuschuss
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
- rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung
- rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen
- rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
- Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern
- Budget für Ausbildung
- Vermittlungsunterstützung oder Berufsbegleitung durch Integrationsfachdienste
- Einzelfallförderungen wie beispielsweise technische Arbeitshilfen, Hilfsmittel, Arbeitsassistenz
- sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung
Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,
-
welche der jeweiligen Leistungen für Sie und Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist, um
- Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildungssuche oder Arbeitssuche zu verbessern oder
- Ihr bestehendes Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu sichern,
- welche persönlichen Neigungen Sie haben und wie sie diese im Berufsleben einsetzen können,
- welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und können,
- wie sich der Ausbildungs und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt und
- ob Sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.
Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Online-Dienst
Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragenIm Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Informationen und Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen Geschäftsstelle Füssen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
87428 Kempten (Allgäu)
Kontakt
E-Mail: Fuessen@arbeitsagentur.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2918057201116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8362 9149-0
Fax: +49 8362 9149-32
Internet
Jobcenter Ostallgäu
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf
Kontakt
E-Mail: jobcenter-lk-ostallgaeu@jobcenter-ge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5032057103116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 9169-0
Fax: +49 8342 9169-232
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bitte besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter, welche Unterlagen Sie dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beifügen müssen.
Voraussetzungen
Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine (drohende) Behinderung.
- Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
-
Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen für die in Betracht kommende(n) Förderung(en) erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Verfahrensablauf
Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter. Alternativ kann dies auch das Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe in der zuständigen Agentur für Arbeit sein.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der kostenlosen Servicerufnummer.
- Wird im Beratungsgespräch festgestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommen, werden mit Ihnen die weiteren Schritte besprochen und der Antrag entweder per Ausdruck oder Online zur Verfügung gestellt. Ihre Beraterin oder Berater beziehungsweise Ihre Vermittlerin oder Vermittler bespricht mit Ihnen außerdem die notwendigen Unterlagen, die Sie dem Antrag hinzufügen müssen.
- Sie reichen den Antrag und die gegebenenfalls notwendigen, dazugehörigen Unterlagen ein.
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob sie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist oder ein anderer Rehabilitationsträger. In diesem Fall wird der Antrag weitergeleitet.
- Die Agentur für Arbeit prüft weiterhin, ob noch weitere Leistungen zur Teilhabe für Sie in Frage kommen und beteiligt die dafür zuständigen Rehabilitationsträger.
- Der zuständige Rehabilitationsträger wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Rehabilitationsbedarf ermitteln und feststellen. Gegebenenfalls erfolgt dies unter Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger.
- Dafür werden bereits vorhandene Unterlagen zu Ihren (drohenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgewertet und gegebenenfalls weitere Fachdienste eingeschaltet.
- Entsprechend Ihres konkreten Rehabilitationsbedarfs wird dann gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche konkrete Leistung beziehungsweise Unterstützung für Sie in Betracht kommt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen.
Kosten
Sowohl für die Antragstellung, als auch die Antragsbearbeitung oder die Beratung und Vermittlung fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß dem SGB IX
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß dem SGB III
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Internetseite der Agentur für Arbeit zur Beruflichen Rehabilitation
- Internetseite der Jobcenter zum Thema Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen, einschließlich der Möglichkeit der Beruflichen Rehabilitation
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.08.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 04.09.2024
Stichwörter
Agentur für Arbeit, Antrag Teilhabe, Arbeitsleben, Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt, BA, Behinderung, Behinderungen, Berufliche Rehabilitation, Bundesagentur für Arbeit, Einstieg ins Berufsleben, Reha, Rehaantrag, Reha-Antrag, Rehabilitation, Rehabilitationsträger, Rehabilitationsverfahren, Teilhabe, Wiedereinstieg ins Berufsleben