Zuschuss für Heimatverein

    Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses

    Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayernbund im Rahmen der institutionellen Förderung.

    Beschreibung

    Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch

    • die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
    • die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
    • die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.

    Online-Dienst

    Institutionelle Förderung online beantragen

    ID: L100042_198352

    Beschreibung

    Sie können eine Institutionelle Förderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Staatskanzlei (StK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 1

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 220011

    80535 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stk.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2165-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Haushalts- und Wirtschaftsplan

      Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

    • Stellenplan
    • Beschreibung der Organisation

      Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.

    • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

    Voraussetzungen

    Die Leistung wird dem Bayernbund e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

    Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

    Fristen

    Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English