Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Beschreibung
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung darf diese nur solchen Wohnungssuchenden überlassen, die ihm von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") ausdrücklich benannt wurden oder die einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben. Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein und zur Benennung finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Wohnberechtigungsschein; Beantragung".
Der Vermieter des geförderten (Sozial-) Mietwohnraums hat binnen zwei Wochen, nachdem er die Wohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat, der zuständigen Stelle den Namen des Wohnungssuchenden mitzuteilen und ggf. den vom Wohnungssuchenden übergebenen Wohnberechtigungsschein vorzulegen.
Wenn voraussehbar ist, dass eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung frei oder bezugsfertig wird, hat der Vermieter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitzuteilen.
Ebenso ist der zuständigen Stelle die Veräußerung von Wohnraum und die Begründung von Wohneigentum mitzuteilen.
Hinweise für Sonstiges (094740154000): Ergänzung: Landratsamt Forchheim
Online-Dienst
Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum
Beschreibung
Online erledigen
- Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem WohnraumVermieter können Anzeigen und Mitteilungen über sozial gebundenen Wohnraum online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Forchheim - FB 41 Bauordnung (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Kontakt
E-Mail: bauamt@lra-fo.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/782298807744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-4008
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
- Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 26.11.2024
Hinweise für Sonstiges (094740154000): Ergänzung: Landratsamt Forchheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Forchheim am 11.10.2024
Stichwörter
öffentlich geförderte Mietwohnungen, Sozialwohnungen, Vergabe von Sozialmietwohnungen, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberechtigungsschein, Wohnungsbindung, Wohnungssuchende