Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter

    Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.

    Beschreibung

    Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung darf diese nur solchen Wohnungssuchenden überlassen, die ihm von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") ausdrücklich benannt wurden oder die einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben. Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein und zur Benennung finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Wohnberechtigungsschein; Beantragung".

    Der Vermieter des geförderten (Sozial-) Mietwohnraums hat binnen zwei Wochen, nachdem er die Wohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat, der zuständigen Stelle den Namen des Wohnungssuchenden mitzuteilen und ggf. den vom Wohnungssuchenden übergebenen Wohnberechtigungsschein vorzulegen.

    Wenn voraussehbar ist, dass eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung frei oder bezugsfertig wird, hat der Vermieter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitzuteilen.

    Ebenso ist der zuständigen Stelle die Veräußerung von Wohnraum und die Begründung von Wohneigentum mitzuteilen.
     

    Hinweise für Sonstiges (091780136000): Ergänzung: Landratsamt Freising

    Online-Dienst

    Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum

    ID: L100042_115888.-126886

    Beschreibung

    Vermieter können Anzeigen und Mitteilungen über sozial gebundenen Wohnraum online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Freising (LRA FS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Landshuter Str. 31

    85356 Freising

    Postfachadresse

    Postfach 1643

    85316 Freising

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-fs.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51887009405Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51887009405Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8161 600-0

    Fax: +49 8161 600-611

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 26.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (091780136000): Ergänzung: Landratsamt Freising

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Freising am 04.01.2024

    Stichwörter

    öffentlich geförderte Mietwohnungen, Sozialwohnungen, Vergabe von Sozialmietwohnungen, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberechtigungsschein, Wohnungsbindung, Wohnungssuchende

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English