Förderung für die Anpassung von Mietwohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung Bewilligung

    Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

    Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

    Beschreibung

    Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienst

    Antrag auf Mietwohnraum – Zusatzförderung (EOF)

    ID: L100042_134322.-133830

    Beschreibung

    Antrag auf Mietwohnraum – Zusatzförderung (EOF) Sofern Sie Mieter von geförderten Mietwohnraum sind oder diesen künftig beziehen, können Sie Ihre Förderung hier direkt online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hirschenstraße 2

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: spa.sf@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8088645600524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-3340

    Fax: +49 911 974-3302

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/282079853674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
    • Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
    • Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
    • Kopie des amtlichen Ausweises

    Voraussetzungen

    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Wenn Sie Mieter von geförderten Mietwohnraum sind oder diesen künftig beziehen möchten, können Sie Ihre Förderung hier direkt online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung  eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

     Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

    Fristen

    Belegungsbindung 5 Jahre

    Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.

    Kosten

    Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 14.09.2024

    Stichwörter

    behindertengerechte Anpassung Mietwohnungen, Mietwohnungen für behinderte Menschen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English