Zulassung spezielle Gelbfieber-Impfstellen Gewährung

    Gelbfieberimpfstellen; Beantragung der Zulassung oder einer Änderung

    Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.

    Beschreibung

    Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieberimpfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.

    Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.

    Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieberimpfstelle in Bayern:

    • Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
    • Antrag auf Neuausstellung (z.B. bei Diebstahl)
    • Antrag auf Standorterweiterung
    • Antrag auf Ruhen der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
    • Antrag auf Reaktivierung der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
    • Antrag bei Aufgabe der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
    • Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2jährigen Turnus erforderlich)
    • Antrag auf Anschriftenänderung
    • Antrag auf Namensänderung
    • Sonstiges

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern

    ID: L100042_88636

    Beschreibung

    Sie können die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle online beantragen. Zugelassene Gelbfieberimpfstelle in Bayern können z. B. Änderungsanträge online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0223063816102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde (Kopie)

      (amtlich beglaubigt, nicht älter als einen Monat, Identitätsnachweis bei Namensänderung)

    • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung
    • Verpflichtungserklärung

    Voraussetzungen

    • Beglaubigte Approbationsurkunde
    • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist auf elektronischem Weg bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

    Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Für die Anerkennung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt eine Gebühr von 100 EUR an.

    Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR, bei Neuausstellung (z. B. Diebstahl) fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR an.

    Die Kostenrechnung mit Überweisungsvordruck erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Zweitschrift.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen unaufgefordert eine Kopie eines Teilnehmerzertifikates an einer Auffrischungsveranstaltung zum Thema Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden, mindestens alle 2 Jahre (z.B. von Landesärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltung) zusenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English