Arbeitsgelegenheit; Beantragung einer Zuweisung
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.
Beschreibung
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.
Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.
Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.
Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.
Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.
Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.
Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.
Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Kontaktformular Jobcenter
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie ganz bequem eine Nachricht an das Jobcenter Erlangen schicken.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Kontaktformular Jobcenter
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Eingliederungsleistungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 35
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Ihre persönlichen Ansprechpersonen können Sie während der offenen Sprechzeit ohne Termin aufsuchen.
Offene Sprechzeiten:
Mittwoch: 11:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie einen Termin über die Hotline vereinbaren.
Hotline: 09131/ 9200-1000
Erreichbarkeit Hotline:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6448427626515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 9200-1000
Fax: +49 9131 9200-2901
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Keine
Voraussetzungen
-
Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
- diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
-
Die Arbeitsgelegenheit muss
- zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
- im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
- wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit
Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
- Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
- Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Beispiel für erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Arbeitsgelegenheit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Arbeitsgelegenheiten
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.02.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 16.02.2024
Stichwörter
Arbeitsgelegenheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Bürgergeld, Ein-Euro-Job, Eingliederung, Förderung, Jobcenter, Langzeitarbeitslosigkeit, Maßnahme, Zusätzlichkeit