Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen

    Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen.

    Beschreibung

    Zweck

    Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

    Gegenstand

    Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.

    Zuwendungsempfänger
    • Kommunen
    • Rechtsfähige Vereine
    • Rechtsfähige Verbände
    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.

    Art und Höhe

    Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.

    Online-Dienste

    Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Auszahlung der Förderung (Zahlungsantrag)

    ID: L100042_88490.-109091

    Beschreibung

    Sie können die Auszahlung der Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen.

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    Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Förderung

    ID: L100042_87152.-109091

    Beschreibung

    Sie können eine Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Zorn-Str. 37

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 619

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ale-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22998789261Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 591-0

    Fax: +49 981 591-600

    Internet

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

    Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

    • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
    • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
    • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung

    Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung elektronisch einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

    Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.

    Das Amt prüft den Förderantrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

      Auszahlung

      Für die Auszahlung der Fördermittel ist ein Zahlungsantrag zu stellen.

      Dem Zahlungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen:

      • die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellte Rechnung der Baumschule inkl. Zahlungsnachweis und Bestätigung der Baumschule, dass die Bäume die drei Qualitätsanforderungen (siehe Abschnitt A, Nr. 4: Stammhöhe, Unterlage, keine Containerware) erfüllen und
      • eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume.

      Fristen

      keine

      Bearbeitungsdauer

      • Antrag auf Förderung: In der Regel erhalten Sie nach 1 – 2 Wochen Ihren Förderbescheid.
      • Antrag auf Auszahlung: In der Regel erhalten Sie nach 1 – 2 Wochen Ihren Auszahlungsbescheid.
      • Auszahlung der Fördermittel: Die Auszahlung findet an bayernweit einheitlichen Auszahlungsterminen statt. Der Abstand zwischen den Auszahlungsterminen beträgt in der Regel 10 Wochen.

      Kosten

      keine

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Vorhaben dürfen vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

      Achtung: Bereits die Bestellung der Streuobstbäume bei der Baumschule zählt als Beginn der Maßnahme.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 04.04.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English