Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beim Standesamt beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
    • Ort und Tag der Geburt
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Lebenspartnerschaftsurkunde

    ID: L100042_185024.-160845

    Beschreibung

    Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    63872 Heimbuchenthal

    Postanschrift

    Hauptstr. 81

    63872 Heimbuchenthal

    Öffnungszeiten


    Öffnungszeiten der Verwaltung
    Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

     

    Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
    Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Ihre Gemeindeverwaltung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6092 942-0

    Fax: +49 6092 942-28

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

       

      • bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
      • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass und
        • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
      • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

    Persönliche Antragstellung:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Schriftliche Beantragung:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

    Fristen

    Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Lebenspartnerschaftsregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

    Kosten

    • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2023

    Stichwörter

    Abschrift Urkunde, Ausdruck Urkunde, Ausstellung Urkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkdundung, Lebenspartnerschaftsregister, mehrsprachiger Auszug, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English