Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beim Standesamt beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
    • Ort und Tag der Geburt
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf

    Online-Dienste

    Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | Lebenspartnerschaftsschließung

    ID: L100042_115063.-114049

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

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    Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    ID: L100042_66108.-114049

    Beschreibung

    Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).

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    • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
      Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).

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    Lebenspartnerschaftsurkunde DIN A4 mit Übersetzungshilfe

    ID: L100042_66605.-114049

    Beschreibung

    Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde im DIN A4 Format mit Übersetzungshilfe online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Schwandorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalgarten 1

    92421 Schwandorf

    Postfachadresse

    Postfach 1880

    92409 Schwandorf

    Kontakt

    E-Mail: info@schwandorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9431 45-0

    Fax: +49 9431 45-100

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

       

      • bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
      • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass und
        • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
      • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

    Persönliche Antragstellung:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Schriftliche Beantragung:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

    Fristen

    Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Lebenspartnerschaftsregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

    Kosten

    • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Schwandorf am 26.03.2024

    Stichwörter

    Abschrift Urkunde, Ausdruck Urkunde, Ausstellung Urkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkdundung, Lebenspartnerschaftsregister, mehrsprachiger Auszug, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English