Geburtsurkunde; Beantragung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Mehrsprachige Geburtsurkunde
Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).
Hinweise für Sonstiges (095749465000): Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Standesamt Nürnberg - Geburtszeit Auskunft beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Standesamt Nürnberg - Geburtszeit Auskunft beantragenWenn Sie in Nürnberg geboren sind und Ihre genaue Geburtszeit wissen möchten, können Sie diese in unserer Urkundenstelle kostenpflichtig online erfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Standesamt Nürnberg - Stammbuch Bestellung
Beschreibung
Online erledigen
- Standesamt Nürnberg - Stammbuch BestellungEin Stammbuch der Familie dient zur Aufbewahrung Ihrer persönlichen Unterlagen. Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen und kirchlichen Personenstandsregister. Sie können jederzeit ein Stammbuch der Familie bei uns erwerben. Muster und Preise finden Sie unter https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/stammbuecher.html. Mit dem Online-Dienst können Sie Ihr Stammbuch bestellen und bezahlen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Standesamt Nürnberg - Urkunden beantragen
Beschreibung
Beim Standesamt Nürnberg können Sie online Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) beantragen und bezahlen, wenn dieser in Nürnberg beurkundet wurde und sich noch nicht im Stadtarchiv Nürnberg befindet. Wir führen Geburtseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1908, Sterbefalleinträge ab dem Beurkundungsjahr 1988 sowie Eheschließungseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1938 und sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.
Online erledigen
- Standesamt Nürnberg - Urkunden beantragen
Beim Standesamt Nürnberg können Sie online Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) beantragen und bezahlen, wenn dieser in Nürnberg beurkundet wurde und sich noch nicht im Stadtarchiv Nürnberg befindet. Wir führen Geburtseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1908, Sterbefalleinträge ab dem Beurkundungsjahr 1988 sowie Eheschließungseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1938 und sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Standesamt Nürnberg - Urkunden für soziale Zwecke kostenfrei beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Standesamt Nürnberg - Urkunden für soziale Zwecke kostenfrei beantragenBitte nutzen Sie diesen kostenfreien Online-Antrag nur, wenn Sie eine Urkunde für soziale Zwecke benötigen, d. h. für ein Verfahren - der gesetzlichen Rentenversicherung - der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) - der Sozialhilfe - der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, - im Kinder- und Jugendhilferecht, - nach dem Schwerbehindertenrecht, - im Kinder- oder Elterngeldrecht oder - der Kriegsopferfürsorge. Diese Urkunden werden so ausgestellt, dass Sie diese nur für eines der o. g. Verfahren verwenden können.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Fristen
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
- Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für Sonstiges (095749465000): Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 01.12.2023
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Anmeldung, Ausstellung, beglaubigte Abschrift, Bescheinigung Geburt, Eltern, Entbindung, Frühgeburt, Geburt, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Geburtsurkunde beantragen, Geburtsurkunde bestellen, Geburtsurkunde international, internationale Geburtsurkunde, Kind, Kindesanmeldung, Klapperstorch, mehrsprachiger Auszug, Mutter, Nachwuchs, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Sohn, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Urkunde, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater