Geburtsurkunde; Beantragung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Mehrsprachige Geburtsurkunde
Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern).
Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf
Online-Dienste
Abfrage der Geburtszeit
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- Abfrage der GeburtszeitDie Bescheinigung mit Geburtszeit enthält die genaue Geburtszeit. Gilt nur für Geburten in Schwandorf.
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Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | Geburt
Beschreibung
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- Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | GeburtHier können Sie eine Geburtsurkunde oder Abschriftonline beantragen.
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
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- Beglaubigte Abschrift aus dem GeburtenregisterDie beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung). Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird in folgenden Fällen benötigt: - Anmeldung einer Eheschließung - Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Geburtsurkunde DIN A4 mit Übersetzungshilfe
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- Geburtsurkunde DIN A4 mit ÜbersetzungshilfeSie können eine Geburtsurkunde im DIN A4 Format mit Übersetzungshilfe online beantragen.
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Internationale Geburtsurkunde
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- Internationale GeburtsurkundeSie können eine internationale mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Schwandorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1880
92409 Schwandorf
Kontakt
E-Mail: info@schwandorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=65664457476Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 45-0
Fax: +49 9431 45-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Fristen
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
- Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für Sonstiges (093760161000): Ergänzung: Große Kreisstadt Schwandorf
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Schwandorf am 26.03.2024
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Anmeldung, Ausstellung, beglaubigte Abschrift, Bescheinigung Geburt, Eltern, Entbindung, Frühgeburt, Geburt, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Geburtsurkunde beantragen, Geburtsurkunde bestellen, Geburtsurkunde international, internationale Geburtsurkunde, Kind, Kindesanmeldung, Klapperstorch, mehrsprachiger Auszug, Mutter, Nachwuchs, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Sohn, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Urkunde, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater