Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde; Beantragung

    Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie 
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
    • mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Hinweise für Bergtheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100042_177533.-164625

    Beschreibung

    Sie können eine Sterbeurkunde online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 8

    97241 Bergtheim

    Postanschrift

    Am Marktplatz 8

    97241 Bergtheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro hat am Donnerstag bis 18:30 Uhr geöffnet.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52218590783Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52218590783Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9367 90071-0

    Fax: +49 9367 90071-90

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

      • Personalausweis oder Reisepass
      • Verwandschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • bei Abholung durch einen Vertreter: 
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Ausweis und
        • den eigenen Ausweis
      • für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug

    Voraussetzungen

    • Sie sind 16 Jahre alt.
    • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
      • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
      • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
      • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Schriftliche Beantragung:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Sterbedatum und -ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

    Fristen

    Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
    • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
    • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für Bergtheim (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim am 08.11.2024

    Stichwörter

    Abschrift einer Urkunde, Ausdruck aus dem Personenstandsregister, Ausstellung Urkunde, Bestattung, Eltern, geblaubigte Abschrift, Großmutter, Großvater, Internationale Sterbeurkunde, mehrsprachiger Auszug, Mutter, Nachlassabwicklung, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelenheiten, Sterbefall, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbeurkunde beantragen, Sterbeurkunde bestellen, Tod, Todesfall, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater, Verwandte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English