Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde; Beantragung

    Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie 
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
    • mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Online-Dienste

    Sterbeurkunde

    ID: L100042_180397.-164842

    Beschreibung

    Sie können eine Sterbeurkunde online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sterbeurkunde

    ID: L100042_181715.-164806

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    Ansprechpartner

    Markt Hösbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 3

    63768 Hösbach

    Postfachadresse

    Postfach 7

    63763 Hösbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@hoesbach.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=95330566596Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95330566596Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 5003-0

    Fax: +49 6021 5003-59

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gemeinde Kleinostheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kardinal-Faulhaber-Str. 12

    63801 Kleinostheim

    Postfachadresse

    Postfach 1110

    63797 Kleinostheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Eine Terminvereinbarung ist wünschenswert! Terminvereinbarungen sind montags bis freitags bereits ab 07:00 Uhr und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kleinostheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23441597614Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6027 474-0

    Fax: +49 6027 474-200

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

      • Personalausweis oder Reisepass
      • Verwandschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • bei Abholung durch einen Vertreter: 
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Ausweis und
        • den eigenen Ausweis
      • für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug

    Voraussetzungen

    • Sie sind 16 Jahre alt.
    • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
      • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
      • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
      • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Schriftliche Beantragung:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Sterbedatum und -ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

    Fristen

    Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
    • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
    • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023

    Stichwörter

    Abschrift einer Urkunde, Ausdruck aus dem Personenstandsregister, Ausstellung Urkunde, Bestattung, Eltern, geblaubigte Abschrift, Großmutter, Großvater, Internationale Sterbeurkunde, mehrsprachiger Auszug, Mutter, Nachlassabwicklung, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelenheiten, Sterbefall, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbeurkunde beantragen, Sterbeurkunde bestellen, Tod, Todesfall, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater, Verwandte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English