Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
    • Mehrsprachige Eheurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eheleute, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Online-Dienste

    Standesamt Nürnberg - Stammbuch Bestellung

    ID: L100042_26713.-115426

    Beschreibung

    Ein Stammbuch der Familie dient zur Aufbewahrung Ihrer persönlichen Unterlagen. Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen und kirchlichen Personenstandsregister. Sie können jederzeit ein Stammbuch der Familie bei uns erwerben. Muster und Preise finden Sie unter https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/stammbuecher.html. Mit dem Online-Dienst können Sie Ihr Stammbuch bestellen und bezahlen.

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    • Standesamt Nürnberg - Stammbuch Bestellung
      Ein Stammbuch der Familie dient zur Aufbewahrung Ihrer persönlichen Unterlagen. Es enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen und kirchlichen Personenstandsregister. Sie können jederzeit ein Stammbuch der Familie bei uns erwerben. Muster und Preise finden Sie unter https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/stammbuecher.html. Mit dem Online-Dienst können Sie Ihr Stammbuch bestellen und bezahlen.

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    Standesamt Nürnberg - Urkunden beantragen

    ID: L100042_17548.-115426

    Beschreibung

    Beim Standesamt Nürnberg können Sie online Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) beantragen und bezahlen, wenn dieser in Nürnberg beurkundet wurde und sich noch nicht im Stadtarchiv Nürnberg befindet. Wir führen Geburtseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1908, Sterbefalleinträge ab dem Beurkundungsjahr 1988 sowie Eheschließungseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1938 und sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.

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    • Standesamt Nürnberg - Urkunden beantragen

      Beim Standesamt Nürnberg können Sie online Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) beantragen und bezahlen, wenn dieser in Nürnberg beurkundet wurde und sich noch nicht im Stadtarchiv Nürnberg befindet. Wir führen Geburtseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1908, Sterbefalleinträge ab dem Beurkundungsjahr 1988 sowie Eheschließungseinträge ab dem Beurkundungsjahr 1938 und sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.

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    Standesamt Nürnberg - Urkunden für soziale Zwecke kostenfrei beantragen

    ID: L100042_17549.-115426

    Beschreibung

    Bitte nutzen Sie diesen kostenfreien Online-Antrag nur, wenn Sie eine Urkunde für soziale Zwecke benötigen, d. h. für ein Verfahren - der gesetzlichen Rentenversicherung - der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) - der Sozialhilfe - der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, - im Kinder- und Jugendhilferecht, - nach dem Schwerbehindertenrecht, - im Kinder- oder Elterngeldrecht oder - der Kriegsopferfürsorge. Diese Urkunden werden so ausgestellt, dass Sie diese nur für eines der o. g. Verfahren verwenden können.

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    • Standesamt Nürnberg - Urkunden für soziale Zwecke kostenfrei beantragen
      Bitte nutzen Sie diesen kostenfreien Online-Antrag nur, wenn Sie eine Urkunde für soziale Zwecke benötigen, d. h. für ein Verfahren - der gesetzlichen Rentenversicherung - der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) - der Sozialhilfe - der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, - im Kinder- und Jugendhilferecht, - nach dem Schwerbehindertenrecht, - im Kinder- oder Elterngeldrecht oder - der Kriegsopferfürsorge. Diese Urkunden werden so ausgestellt, dass Sie diese nur für eines der o. g. Verfahren verwenden können.

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    Fünferplatz 2

    90403 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-0

    Fax: +49 911 231-4144

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

       

      • bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
      • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass und
        • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
      • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Eheurkunde bei dem Standesamt der Eheschließung beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Schriftliche Beantragung:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung und gegebenenfalls Umwandlung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

    Fristen

    Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Eheregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    • Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
    • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 14.11.2024

    Stichwörter

    Abschrift Eheurkunde, Ausdruck Eheurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkundung, Ehe, Eheregister, Eheurkunde, Eheurkunde beantragen, Eheurkunde bestellen, Heirat, Heiratsurkunde, Hochzeit, internationale Eheurkunde, Partnerschaftsurkunde, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsregister, Standesamtsangelenheiten, Trauung, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt, Vermählung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English