Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung AusstellungOnline erledigen

    Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

    Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

    Beschreibung

    Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

    Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

    Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100042_145560.-142954

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Termin bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern für die Abteilungen Einwohnermelde- und Passamt, Standesamt, Gewerbeamt und Soziales buchen.

    Online erledigen

    • Online-Terminvereinbarung
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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Schäfer-Str. 56

    97500 Ebelsbach

    Postanschrift

    Georg-Schäfer-Str. 56

    97500 Ebelsbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@ebelsbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70996353786Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70996353786Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9522 725-0

    Fax: +49 9522 725-66

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Ebern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rittergasse 3

    96106 Ebern

    Postfachadresse

    Postfach 1340

    96104 Ebern

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@ebern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04551907787Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04551907787Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
    • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Rentenempfänger werden von dem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder der ausländischen Betriebsrentenkasse aufgefordert, eine Lebensbescheinigung zu übermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Rentenempfänger müssen die Lebensbescheinigung persönlich bei der Gemeinde beglaubigen lassen. Lebensbescheinigungen können nicht per Post übersandt werden. Sie können aber eine bevollmächtigte Person beauftragen.

    Sind Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Fristen

    Die Fristen der anfordernden Stelle sind zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

    Kosten

    • Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei Renten- oder Unfallversicherungsträgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird.
    • Dient die Bescheinigung dem Nachweis für andere Versicherungen (z. B. Betriebsrente) wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Datenabgleich durchgeführt wird, erhalten Sie regelmäßig keine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung.

    Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English