Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung
Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.
Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.
Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.
Online-Dienst
Bergbauberechtigungen - Erlaubnis & Bewilligung
Beschreibung
Sie können eine bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen online beantragen.
Online erledigen
- Bergbauberechtigungen - Erlaubnis & Bewilligung
Sie können eine bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80525 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2760
Internet
erforderliche Unterlagen
- Technisches Arbeitsprogramm
(möglichst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorab abstimmen)
- Nachweis der Finanzierung
(über Eigenkapital, Kredite, verbindliche Investitionszusagen)
- Erlaubniskarte
- Erklärung, dass Ergebnisse dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorgelegt werden
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften.
Der Antragsteller sollte mit der technischen Materie der Aufsuchung vertraut sein, Zuverlässigkeit entsprechend gegeben sein und die Finanzierung der Arbeiten nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.
Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Monate.
Kosten
bis 3.500 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Anträge sollten vorab mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt werden, insbesondere das Arbeitsprogramm, das mit den rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Einklang stehen sollte.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 01.10.2024
Stichwörter
Bergrecht