• Schwabach (Bayern)
Bergbau Erlaubnis - erstmalig Erteilung

Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung

Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.

Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.

Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.

Online-Dienst

Bergbauberechtigungen - Erlaubnis & Bewilligung

ID: L100042_97585

Beschreibung

Sie können eine bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

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Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Adresse

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 28

80538 München

Postanschrift

80525 München

Kontakt

E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

Fax: +49 89 2162-2760

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Technisches Arbeitsprogramm

    (möglichst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorab abstimmen)

  • Nachweis der Finanzierung

    (über Eigenkapital, Kredite, verbindliche Investitionszusagen)

  • Erlaubniskarte
  • Erklärung, dass Ergebnisse dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorgelegt werden

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften.

Der Antragsteller sollte mit der technischen Materie der Aufsuchung vertraut sein, Zuverlässigkeit entsprechend gegeben sein und die Finanzierung der Arbeiten nachweisen können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.

Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Monate.

Kosten

bis 3.500 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Anträge sollten vorab mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt werden, insbesondere das Arbeitsprogramm, das mit den rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Einklang stehen sollte.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 01.10.2024

Stichwörter

Bergrecht

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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