Bergbau Erlaubnis - erstmalig ErteilungOnline erledigen

    Bergfreie Bodenschätze; Beantragung einer Erlaubnis zur Aufsuchung

    Sie können für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Bergfreie Bodenschätze wie Erdwärme, Erdgas und Erdöl, Erze und Kohle, Salz und Sole gehören nicht zum Grundeigentum. Für die Aufsuchung dieser Bodenschätze erteilt der Freistaat auf Grundlage des Bundesberggesetzes einen Rechtstitel, der Grundlage für alle Tätigkeiten ist, die bergrechtliche Erlaubnis.

    Auf Antrag wird die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung eines bergfreien Bodenschatzes für maximal fünf Jahre erteilt. Verlängerungen um weitere drei Jahre sind möglich, soweit notwendig und die Aufsuchungsarbeiten planmäßig in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umgesetzt wurden.

    Die bergrechtliche Erlaubnis gibt ein ausschließliches Recht an den Rechtsinhaber zur Aufsuchung. Damit nicht verbunden ist eine konkrete Genehmigung z. B. für das Bohren. Diese erfordert eigene Genehmigungsverfahren. Diese Rechtstitel verschaffen Investitions- und Rechtssicherheit. Hierüber kann der Freistaat die Aufsuchung entsprechend steuern.

    Online-Dienst

    Bergbauberechtigungen - Erlaubnis & Bewilligung

    ID: L100042_97585

    Beschreibung

    Sie können eine bergrechtliche Erlaubnis für die Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

    Postanschrift

    80525 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

    Fax: +49 89 2162-2760

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Technisches Arbeitsprogramm

      (möglichst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorab abstimmen)

    • Nachweis der Finanzierung

      (über Eigenkapital, Kredite, verbindliche Investitionszusagen)

    • Erlaubniskarte
    • Erklärung, dass Ergebnisse dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vorgelegt werden

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften.

    Der Antragsteller sollte mit der technischen Materie der Aufsuchung vertraut sein, Zuverlässigkeit entsprechend gegeben sein und die Finanzierung der Arbeiten nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

    Die Erlaubniskarte muss analog eingereicht werden aufgrund des Urkundscharakters.

    Im Verfahren werden die entsprechenden Behörden in ihrem Aufgabenbereich beteiligt. In komplexen Fällen werden Gutachten angefordert.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Monate.

    Kosten

    bis 3.500 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge sollten vorab mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt werden, insbesondere das Arbeitsprogramm, das mit den rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Einklang stehen sollte.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Stichwörter

    Bergrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English