Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger AufhebungOnline erledigen

    Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

    Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

    Online-Dienst

    Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger

    ID: L100042_87129.-109074

    Beschreibung

    Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Energie (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peutingerstraße 11

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5595312993283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2660

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.

    Gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
    • Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
    • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.

    Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.

    Fristen

    Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

    Kosten

    Gebühren: 20 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.02.2024

    Stichwörter

    Bestellung aufgeben, Bestellung wechseln, Bezirk, Bezirkskaminkehrermeister, Bezirksschornsteinfegermeister, Gewerbebetrieb aufgeben, Handwerk beenden, Kehrbezirk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English