Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.
Beschreibung
Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Online-Dienst
Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger
Beschreibung
Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger online beantragen.
Online erledigen
- Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger
Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Aufhebung der Bestellung zur Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum Bezirksschornsteinfeger online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 21 - Gewerberecht, Energieversorgungsleitungen (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/120746249680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
- Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
- Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.
Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.
Fristen
Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin
Kosten
Gebühren: 20 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.10.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 07.10.2024
Stichwörter
Bestellung aufgeben, Bestellung wechseln, Bezirk, Bezirkskaminkehrermeister, Bezirksschornsteinfegermeister, Gewerbebetrieb aufgeben, Handwerk beenden, Kehrbezirk