Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung

    Tiertransport ins Ausland; Anmeldung

    Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.

    Beschreibung

    Ein Tiertransport von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen, Ziegen und Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland muss beim örtlich zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. 

    Bei jedem Transport von Nutztieren oder Equiden sowie beim Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine amtstierärztliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Daneben muss für Equiden ein sogenannter Equidenpass mitgeführt werden.

    Hierbei ist es unerheblich, ob die Tiere endgültig in das Ausland verbracht werden oder nur vorübergehend, wie z.B. im Rahmen einer Urlaubsreise oder eines Turniers.

    Die von den Tieren dabei jeweils zu erfüllenden Tiergesundheitsanforderungen sind im Unionsrecht für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich festgelegt. Vor dem Transport und der Ausstellung einer entsprechenden Veterinärbescheinigung werden durch die zuständigen Behörden entsprechende Kontrollen durchgeführt, durch die eine Seuchenverschleppung ausgeschlossen werden soll. Hierzu zählen z.B. Identitätskontrollen, Dokumentenkontrollen sowie klinische Untersuchungen. Zusätzlich wird der geplante Transport nach Tierschutzgesichtspunkten überprüft. 

    Werden Tiere in Drittländer ausgeführt, sind die tiergesundheitlichen Anforderungen und Veterinärbescheinigungen der Empfängerstaaten zu beachten. Sie sind vom Tierhalter bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen, soweit es keine bereits abgestimmten Veterinärbescheinigungen in TRACES NT für die geplante Verbringung gibt. Transporte sind rechtzeitig zu planen und der zuständigen Behörde rechtzeitig vorher anzuzeigen, damit alle notwendigen Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt werden können. Weiterhin sind die notwendigen Unterlagen vom Tierhalter vollständig auszufüllen. Die Zollvorschriften sind zu beachten.

    Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu

    Online-Dienst

    Tiertransport online anzeigen oder anmelden

    ID: L100042_198512.-169935

    Beschreibung

    Sie können einen Tiertransport bzw. das Verbringen von Tieren online anzeigen oder anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Oberallgäu (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79998040422Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79998040422Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8321 612-0

    Fax: +49 8321 612-369

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich müssen Transportunternehmer registriert bzw. bei Transporten von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, zugelassen sein (siehe unter "Verwandte Themen").

    Für Transporte, welche über 8 Stunden dauern, muss ein Transportplan vorgelegt werden.

    Sofern die Strecke vom Versand- bis zum Bestimmungsort 65 km überschreitet, benötigen Fahrer von Tiertransporten einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann (siehe unter "Verwandte Themen").

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Tiertransport muss bei dem für den Betriebssitz zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

    Es ist der Verladebeginn (nicht der Abfahrtszeitpunkt) anzugeben.

    Fristen

    Der Tiertransport muss mindestens 2 Werktage vor Abfertigung angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 24.05.2024

    Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Oberallgäu am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English