Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten Gestattung

    Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

    Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

    Beschreibung

    Das Mindestalter, um auf Schießstätten zu schießen, beträgt generell 12 Jahre. Dabei gilt im Einzelnen, dass

    • Kinder ab 12 Jahre mit Druckluftwaffen, Federdruckwaffen und Waffen, deren Geschosse mit kalten Treibgasen angetrieben werden, schießen dürfen;
    • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auch mit Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22.l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, deren Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt, sowie mit Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit höchstens Kaliber 12 schießen dürfen.

    Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur schießen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt und für die Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen anwesend sind.

    Hält ein schießsportlicher Verein Kinder jünger als 12 Jahre für ausreichend begabt, Schießen als Leistungssport auszuüben, kann die zuständige Behörde das Schießen dieser Kinder auf Antrag erlauben. Für diese Kinder ist jeweils eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Ausnahme ist von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten zusammen mit dem jeweiligen Verein zu beantragen. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde über die jeweilige Regelung zu informieren.

    Für Kinder unterhalb des Mindestalters muss nachgewiesen werden, dass sie sie geistig und körperlich geeignet sind. Dies ist grundsätzlich durch einen Arzt zu bestätigen. Für Ausnahmen wird empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde über die jeweilige Regelung zu informieren.

    Ob Kinder unterhalb des Mindestalters für den Leistungssport in einer Schießdisziplin geeignet sind, darf nicht mit den entsprechenden Schusswaffen getestet werden, sondern muss auf andere Weise erfolgen.

    Die Ausnahme vom Mindestalter kann auch für eine Veranstaltung beantragt werden, zum Beispiel für einen „Schnuppertag" zur Nachwuchsgewinnung in einem schießsportlichen Verein. Diese Ausnahme wird nur für die Veranstaltung gewährt und gilt nicht für das regelmäßige Training im Kinder- und Jugendbereich.

    Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten

    ID: L100042_145583.-142982

    Beschreibung

    Kindern und Jugendlichen kann in Ausnahmefällen, z. B. zur Förderung des Leistungssports, der Umgang mit Waffen gestattet werden. Sie können dies online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (LRA DLG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Allee 24

    89407 Dillingen a.d.Donau

    Postanschrift

    Große Allee 24

    89407 Dillingen a.d.Donau

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4199841873101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9071 51-0

    Fax: +49 9071 51-101

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    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Ärztliche Bescheinigung (z. B. vom Hausarzt, Facharzt für Kinder und Jugendheilkunde) über die körperliche und geistige Eignung des Kindes für den Leistungssport im Schießen
      • Bestätigung des Vereins über die schießsportliche Begabung des Kindes

    Voraussetzungen

    • Geistige und körperliche Eignung des Kindes zum Umgang mit Waffen
    • Besondere schießsportliche Begabung des Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verpflichtungsklage beim Veraltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde erteilt die Ausnahmegenehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Kostengesetz und Kostenverzeichnis und liegen zwischen 5,00 und 100,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.09.2024

    Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dillingen a.d.Donau am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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