Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Beantragung einer Fahrerbescheinigung

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr

    ID: L100042_132198.-131802

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - Straßenverkehrsrecht (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Ziegelbrunn 36

    97437 Haßfurt

    Postfachadresse

    Postfach Am Herrenhof 1 / Postfach 1401

    97437 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: verkehr@landratsamt-hassberge.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6129649863515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 27-0

    Fax: +49 9521 27-101

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:

      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English