Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln
Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.
Beschreibung
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Online-Dienste
Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange BeförderungenÜber dieses Formular können Sie online einen Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen gem. Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beim Landratsamt Rosenheim stellen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Zulassung als TransportunternehmerÜber dieses Formular können Sie online einen Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer gem. Art. 10 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beim Landratsamt Rosenheim stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 61 - Verbraucherschutz, FQA, Betreuungsstelle (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerberecht@lra-rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5587363376414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-01
Fax: +49 8031 392-9001
erforderliche Unterlagen
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
- Angaben zum Unternehmen/zur Institution
- Angaben zum Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Voraussetzungen
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit
- einem Navigationssystem,
- einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
- einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
- einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen
ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 21.05.2024