Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung

    Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

    Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.

    Beschreibung

    Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

    Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Bestätigung Transportfahrzeuge

    ID: L100042_198045.-169693

    Beschreibung

    Über dieses Formular bestätigen Sie Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorschriften für Straßen-Transportmittel gemäß Anhang I Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.

    Online erledigen

    • Bestätigung Transportfahrzeuge
      Über dieses Formular bestätigen Sie Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorschriften für Straßen-Transportmittel gemäß Anhang I Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 51 - Tierseuchen, Tierschutz, Tierarznei- und Futtermittel (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Töginger Straße 18

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Kontakt

    E-Mail: vetamt@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8385435417498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-670

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:

      • Angaben zum Unternehmen/zur Institution
      • Angaben zum Transportmittel
      • Fahrzeugschein
      • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
      • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
      • Datennachweis des Navigationssystems
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben

    Voraussetzungen

    Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit

    • einem Navigationssystem,
    • einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
    • einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
    • einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen

    ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

    Kosten

    Gebühr: 100 bis 1.000 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English