Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln
Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.
Beschreibung
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Online-Dienst
Bestätigung Transportfahrzeuge
Beschreibung
Online erledigen
- Bestätigung TransportfahrzeugeÜber dieses Formular bestätigen Sie Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorschriften für Straßen-Transportmittel gemäß Anhang I Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 51 - Tierseuchen, Tierschutz, Tierarznei- und Futtermittel (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Kontakt
E-Mail: vetamt@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8385435417498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-670
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
- Angaben zum Unternehmen/zur Institution
- Angaben zum Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Voraussetzungen
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit
- einem Navigationssystem,
- einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
- einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
- einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen
ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 02.01.2024
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 14.05.2024