Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung
Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme beantragen.
Beschreibung
Zweck
Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.
Gegenstand
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
- Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
- Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.
Art und Höhe
Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Online-Dienste
Beantragung einer Förderung
Beschreibung
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- Beantragung einer FörderungSie können eine Förderung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB
Beschreibung
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.
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- Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.
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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IHK
Beschreibung
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- Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IHKSie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an die IHK übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8882984923511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 23565-0
Fax: +49 911 23565-52
Internet
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90331 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335
Fax: +49 911 1335-41335
Internet
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: info@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5301-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- De-Minimis Erklärung
- Abrechnungsunterlagen
- Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
- Abrechnungsformular
- Abschlussbericht
- Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
- ggf. Ergebnisse der Beratung
(z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)
Voraussetzungen
Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.
Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und den aktuellen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.
Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.
Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn
- die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
- die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe).
Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen. Gründer aus dem Handwerksbereich aus dem Regierungsbezirk Schwaben können sich an HWK Oberbayern und HWK Mittelfranken wenden
Die Bewilligungsstellen unterstützen die Gründerin oder den Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.
Wird der Zuschussantrag elektronisch ohne zertifizierte Signatur eingereicht, entfaltet er nur Gültigkeit, wenn das ausgedruckte und eigenhändig von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschriebene Dokument im Original (Zuschussantrag zusammen mit der De-minimis-Erklärung) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingeht.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.
Bearbeitungsdauer
bis zu 8 Wochen
Kosten
Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.
Weitere Informationen
- Gründerland Bayern
Im Onlineportal für Existenzgründer in Bayern finden Sie Tipps, Informationen und alles Wissenswerte für einen Existenzstart in Bayern.
- Beratung & Coaching: Vor und nach der Gründung
- IHK München und Oberbayern - Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
- Institut für Freie Berufe - Vorgründungscoaching Bayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 04.07.2024