Unternehmensneugründung aus dem Bereich Digitalisierung Bewilligung

    Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

    Beschreibung

     

    Zweck und Gegenstand

    Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

    Zuwendungsempfänger

    Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    Online-Dienst

    Bewerbungsportal zur Teilnahme am Start?Zuschuss! Wettbewerb

    ID: L100042_78859

    Beschreibung

    Sie können ausschließlich online am Start?Zuschuss! Wettbewerb teilnehmen. Wenn die Jury Ihre eingereichte Bewerbung ausgewählt hat, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Online-Antragstellung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

    Postanschrift

    80525 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

    Fax: +49 89 2162-2760

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Unterfranken - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2551861736298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

      • bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldung
      • bei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRB
      • im Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)

    Voraussetzungen

    Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist 2-stufig:

    • 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren
      Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung im Wettbewerbszeitraum über das Portal beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.
      Die Bewerbungen werden von einer externen Jury bewertet und die Start-ups zur Förderung ausgewählt.
       
    • 2. Stufe: Förderantragsverfahren
      Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und stellen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

    Fristen

    Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

    Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 30.07.2024

    Stichwörter

    Start?Zuschuss!, Startup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English