Unternehmensneugründung aus dem Bereich Digitalisierung Bewilligung

    Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

    Beschreibung

     

    Zweck und Gegenstand

    Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

    Zuwendungsempfänger

    Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Online-Dienst

    Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung: Start?Zuschuss!

    ID: L100042_201867.-104946

    Beschreibung

    Die Antragstellung der Start?Zuschuss! Förderung setzt eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h., wenn eine Jury die eingereichte Bewerbung des Start-ups zur Förderung ausgewählt hat. Die Mitteilung zur Antragstellung versendet das Bayerische Wirtschaftsministerium an die ausgewählten Start-ups.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

    Postanschrift

    80525 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

    Fax: +49 89 2162-2760

    Internet

    Sprachversion

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/187857357680Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

      • bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldung
      • bei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRB
      • im Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)

    Voraussetzungen

    Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist 2-stufig:

    • 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren
      Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung im Wettbewerbszeitraum über das Portal beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.
      Die Bewerbungen werden von einer externen Jury bewertet und die Start-ups zur Förderung ausgewählt.
       
    • 2. Stufe: Förderantragsverfahren
      Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und stellen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

    Fristen

    Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

    Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 31.07.2024

    Stichwörter

    Start?Zuschuss!, Startup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English