Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung
Beschreibung
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.
Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Dieser ist für maximal 5 Jahre gültig.
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Online-Dienste
Erstantrag Fahrerqualifizierungsnachweis
Beschreibung
Online erledigen
- Erstantrag FahrerqualifizierungsnachweisWenn Sie im Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen als Fahrer tätig sind, können Sie online bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erstantrag Fahrerqualifizierungsnachweis
Beschreibung
Beantragen Sie Ihren ersten Fahrerqualifizierungsnachweis vollständig digital!
Achtung, wenn Sie auch Ihren Führerschein verlängern müssen, dann können Sie dort den Fahrerqualifizierungsnachweis direkt mit beantragen.
Online erledigen
- Erstantrag Fahrerqualifizierungsnachweis
Beantragen Sie Ihren ersten Fahrerqualifizierungsnachweis vollständig digital!
Achtung, wenn Sie auch Ihren Führerschein verlängern müssen, dann können Sie dort den Fahrerqualifizierungsnachweis direkt mit beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Miesbach (LRA MB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 303
83711 Miesbach
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach
Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8025 704-0
Fax: +49 8025 704-77040
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels)
- Führerschein (Kopie)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz
- falls Fahrerqualifizierungsnachweis bereits vorhanden: Fahrerqualifizierungsnachweis
- Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
- bei Verlust: eine Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: der Nachweis einer Anzeige
- bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines EWR-Staates oder der Schweiz oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
Sie sind in Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE oder können die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Bei Verlängerung bzw. Aktualisierung müssen Sie den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
- § 8 und 9 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.
Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.
Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Fristen
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.
Kosten
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Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag: 15,80 EUR
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Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl sowie Entscheidung über den Antrag: 20,20 EUR
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Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands: 11,70 EUR
-
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten: 12,80 EUR
-
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises: 17,10 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.07.2024
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miesbach am 29.08.2024
Stichwörter
Berufskraftfahrerqualifikation, FQN