Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

    Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

    Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

    Beschreibung

    Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

    Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.

    • Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
    • Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen. 

    Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

    Hinweise für Gunzenhausen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

    Online-Dienste

    Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage

    ID: L100042_145645.-142993

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    Hier können Sie einen amtlichen Lageplan zur Bauvorlage beantragen.

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    Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage

    ID: L100042_103231

    Beschreibung

    Sie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.

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    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schwabach (ADBV SC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Str. 61

    91126 Schwabach

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    Theodor-Heuss-Str. 61

    91126 Schwabach

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    E-Mail: poststelle@adbv-sc.bayern.de

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    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schwabach Außenstelle Weißenburg i.Bay. (ADBV SC)

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    Geheimrat-Dr.-Doerfler-Straße 53

    91781 Weißenburg i.Bay.

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    E-Mail: poststelle@vggunzenhausen.de

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    Voraussetzungen

    Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024

    Hinweise für Gunzenhausen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen am 04.11.2024

    Stichwörter

    Bauvorlage, Bauvorlagennachweis, Lageplan, Lageplan, Bauvorlagennachweis, Liegenschaftskataster

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