Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Beschreibung
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.
- Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
- Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.
Online-Dienst
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage
Beschreibung
Online erledigen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur BauvorlageSie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg (ADBV NAB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obertor 12
92507 Nabburg
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Mo 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73443347236Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73443347236Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9433 2405-0
Fax: +49 9433 2405-49
Internet
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nabburg Außenstelle Neunburg vorm Wald (ADBV NAB)
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Hausanschrift
Postanschrift
Obertor 12
92507 Nabburg
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Mi 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
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Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle-nen@adbv-nab.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73443347236Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90221124236Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9206-0
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Internet
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Postfachadresse
Postfach 1160
92501 Nabburg
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9388484046393Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9433 18-0
Fax: +49 9433 18-33
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024
Stichwörter
Bauvorlage, Bauvorlagennachweis, Lageplan, Lageplan, Bauvorlagennachweis, Liegenschaftskataster