Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Beschreibung
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.
- Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
- Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Bitten wenden Sie sich an das zuständige (staatliche) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Eine Beantragung über die Stadt Straubing ist nicht möglich.
Online-Dienst
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage
Beschreibung
Online erledigen
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur BauvorlageSie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Straubing (ADBV SR)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wittelsbacherhöhe 3
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@adbv-sr.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998915234Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998915234Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 977-0
Fax: +49 9421 977-200
Internet
Stadt Straubing - Liegenschaften
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und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: liegenschaftsamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6647091502521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-65310
Fax: +49 9421 944-60250
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 20.12.2023
Stichwörter
Bauvorlage, Bauvorlagennachweis, Lageplan, Lageplan, Bauvorlagennachweis, Liegenschaftskataster