Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

    Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

    Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

    Beschreibung

    Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

    Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.

    • Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
    • Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen. 

    Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

    Hinweise für Reichling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichling

    Online-Dienste

    Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage

    ID: L100042_196393.-168777

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    Hier können Sie einen amtlichen Lageplan zur Bauvorlage beantragen.

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    Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage

    ID: L100042_103231

    Beschreibung

    Sie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech (ADBV LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Roßmarkt 198

    86899 Landsberg am Lech

    Postanschrift

    Roßmarkt 198

    86899 Landsberg am Lech

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@adbv-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70110037231Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70110037231Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 930-0

    Fax: +49 8191 930-105

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    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech Außenstelle Starnberg (ADBV LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogelanger 1

    82319 Starnberg

    Postfachadresse

    Postfach 1704

    82307 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-sta@adbv-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70110037231Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8151 990-0

    Fax: +49 8151 990-150

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    Verwaltungsgemeinschaft Reichling - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Untergasse 3

    86934 Reichling

    Postanschrift

    Untergasse 3

    86934 Reichling

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@vg-reichling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/881738472847Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8194 930214

    Fax: +49 8194 1807

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 27.06.2024

    Hinweise für Reichling (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichling

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Reichling am 30.10.2024

    Stichwörter

    Bauvorlage, Bauvorlagennachweis, Lageplan, Lageplan, Bauvorlagennachweis, Liegenschaftskataster

    Sprachversion

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